Wasserrechtliche Erlaubnis

Zum Betrieb einer Kleinkläranlage ist die wasserrechtliche Erlaubnis von Nöten. Diese wird beim Landkreis beantragt. Für Kleinkläranlage gibt es eine Förderung vom Land MV.
Die Antragsformulare, sowie die entsprechenden Hinweistexte finden Sie hier:

AnhangGröße
Antragsformular wasserrechtliche Erlaubnis _neu 2009.pdf39.53 KB
Merkblatt_Versickerung.pdf243.76 KB
Hinweisblatt W E 2009.pdf9.57 KB
06 Antrag auf Förderung einer Kleinkläranlage (FöRi-AW).pdf23.41 KB
Verwendungsnachweis_Zahlungsantrag.pdf28.69 KB
Stammdatenbogen_druck.pdf117.26 KB
Stammdatenbogen_komfort.pdf963.57 KB